BEITRAGSORDNUNG

  Die Beitragsordnung ist ab den 15.03.2016 gültig.    
 

Jahresbeitrag mit Spielberechtigung auf der Anlage des Vereins:

 *Als Student gilt eine Person, die keine hauptberufliche Tätigkeit ausübt und weniger als 20 h / Woche arbeitet
Jahresbeitrag
Beitrag bei Eintritt ab:
01. Juni
01. August
01. Oktober
Kinder (Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre)
55,- €
40,- €
25,- €
10,- €

Ermäßigte (Schüler, Auszubildende, Studenten mit Nachweis*)

55,- €
40,- €
25,- €
10,- €

Erwachsene

185,- €
125,- €
80,- €
25,- €

Familien (Ehe- und Lebenspartner sowie eigene Kinder bis 18 Jahre)

280,- €
190,- €
120,- €
38,- €

Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder (ohne Spielberechtigung)

mindestens 55,- €

 

Gästekarten:

Spielberechtigung

für ein Kalenderjahr
250,- €
   
 

Nutzungsgebühr für Gäste ohne Gästekarten:

pro Platz
12,- € / Stunde
Ausnahmen:
  • Spiel mit mindestens einem Vereinsmitglied pro Platz
6,- € / Stunde
  • Mitglieder anderer Vereine, mit denen aktuell eine Spielgemeinschaft besteht
0,- € / Stunde
  • bis maximal 6 Trainingsstunden bei einem Vereinstrainer ohne Mitgliedschaft
 
 

 

 Pflegearbeitsstunden zur Erhaltung und Entwicklung der Anlage:

  Arbeitsstunden im Jahr
Arbeitsstunden bei Eintritt ab:
01. Juni
01. August
01. Oktober
Vereinsmitglieder ab 12 Jahre (im Jahr der Vollendung)
4 Std. / Jahr
2 Std.
1 Std.
0 Std.
Abgeltungsbeitrag pro nicht geleistete Stunde
10,- €
10,- €
10,- €
-
   
 

Fälligkeiten der Beiträge und Gebühren:

 
Fälligkeitstermin
Zahlungsart
Jahres-Mitgliedsbeitrag zum 01. März jeden Jahres SEPA-Lastschriftverfahren
Mitgliedsbeitrag bei unterjährigem Eintritt innerhalb 4 Wochen nach Rechnungslegung SEPA-Lastschriftverfahren
Abgeltungsbeitrag nichtgeleisteter Arbeitsstunden innerhalb 4 Wochen nach Rechnungslegung SEPA-Lastschriftverfahren
Gästekarten innerhalb 2 Wochen nach Rechnungslegung und mindestens 2 Wochen vor Erhalt der Gästekarte Überweisung
Nutzungsgebühr für Gäste ohne Gästekarte am Spieltag Barzahlung (entweder in der Gaststätte "Lange Stücken" oder bei einem anwesenden Vereinsmitglied)