1. Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt die Nutzung der Anlagen des Tennisclubs Beucha e.V. für alle Mitglieder und Gäste.
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2. Zutritt zur Tennisanlage
- Je
Mitgliedschaft (Erwachsenen- und Familienmitgliedschaft) wird gegen
Kaution in Höhe von 30,- € ein Schlüssel für das Eingangstor der
Tennisanlage ausgegeben. Der Schlüssel ist gegen Verlust und Missbrauch
zu schützen. Die Anfertigung einer Kopie sowie die Weitergabe des
Schlüssels sind unzulässig. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser
Platzordnung kann nach einer Abmahnung im Wiederholungsfall der
Schlüssel eingezogen werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der
Schlüssel zurückzugeben; die Kaution wird rückerstattet.
- Der Schlüssel darf nur von (Familien-)Mitglieder benutzt werden.
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Werden Gäste auf die Anlage mitgenommen, sind die Vereinsmitglieder
verantwortlich für die Einhaltung der Platzordnung durch ihre Gäste
sowie für die Entrichtung der Nutzungsgebühr nach Beitragsordnung.
- Beim Verlassen der Anlage ist auf den ordnungsgemäßen Verschluss der Eingangstür zu achten.
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3. Spielberechtigung
- Alle
Mitglieder des Tennisclubs, die ihren laufenden
Mitgliedsverpflichtungen nachgekommen sind, sind samt den
Familienangehörigen im Rahmen einer Familienmitgliedschaft berechtigt,
die Spielplätze kostenlos zu benutzen.
- Mitgliedern,
die mit ihren Verpflichtungen im Rückstand sind, kann durch Beschluss
des Vorstands die Spielberechtigung zeitweilig entzogen werden.
- Nichtmitglieder
sind berechtigt, den zugewiesenen Platz in der gebuchten Zeit zu
benutzen, wenn sie im Besitz einer dafür gültigen Gästekarte sind bzw.
im Vorfeld die Nutzungsgebühr entsprechend der Beitragsordnung
entrichtet haben.
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4. Platzvergabe
- Die
Vergabe der Spielplätze und -zeiten erfolgt durch Eintragung in eine
Platzbelegungsliste (siehe Anlage), aus der sich auch die Zulässigkeit
der Benutzung (Sperrung/Freigabe) der Spielplätze ergibt. Die
Platzbelegung erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragung in
diese Liste. In der Liste als gesperrt gekennzeichnete Plätze dürfen zu
den genannten Zeiten nicht bespielt werden.
- Über
die Platzbelegungsliste werden auch die organisierten Trainingszeiten
sowie zentrale Veranstaltungen des Tennisclubs wie z. B. Punktespiele
vorgegeben. Diese haben stets Vorrang vor der individuellen Nutzung
durch einzelne Mitglieder. Für sie sowie für die Nutzung durch beim
Verein zugelassene Trainer gelten besondere Regelungen.
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5. Spielplatzordnung
- Es
versteht sich von selbst, dass die Anlage als Gemeinschaftseigentum des
Tennisclubs pfleglich zu behandeln ist und Beschädigungen zu vermeiden
sind.
- Die Spielplätze dürfen nur
bestimmungsgemäß für das Tennisspiel benutzt werden. Sie dürfen nur mit
dafür vorgesehenen sauberen Sportschuhen und entsprechender Bekleidung
betreten werden.
- Der Kunstrasenbelag bedarf
besonderer Sorgfalt. Verunreinigungen jeder Art sind zu vermeiden.
Rauchen und Kaugummikauen sind auf den Spielplätzen nicht gestattet.
Gläser und Glasbehälter dürfen nicht auf einen Spielplatz mitgenommen
werden. Auf der gesamten Anlage ist die Ablage von Abfall untersagt.
- Nach
Regen dürfen die Plätze erst wieder bespielt werden, wenn das
Oberflächenwasser abgelaufen ist und keine Rutschgefahr mehr besteht.
- Nach
jeder Benutzung eines Platzes haben die Spieler den Platz abzuziehen.
Benutzte Geräte sind in sauberem Zustand an den dafür vorgesehenen
Platz zurückzustellen.
- Werden
Beschädigungen oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, sind diese -
soweit sie nicht sofort selbst zu beheben sind - umgehend dem für
Technik und Platz verantwortlichen Vorstandsmitglied (2.
Stellvertreter) mitzuteilen. Technische Probleme mit der Ballmaschine
sind außerdem in der entsprechenden Liste vor Ort einzutragen.
- Hunde dürfen nur angeleint in die Anlage mitgebracht und müssen angeleint gelassen werden.
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6. Wettspielbetrieb
- Wettkämpfe/Wettspiele
sind organisierte Veranstaltungen des Tennisclubs und werden durch
diesen ausgerichtet.
- Für die Teilnahme
hieran sowie ihre Organisation und Durchführung gelten die
Wettspielordnung, Passordnung und Schiedsrichterordnung des Sächsischen
Tennisverbandes in ihrer jeweils gültigen Fassung.Für die Teilnahme
hieran sowie ihre Organisation und Durchführung gelten die
Wettspielordnung, Passordnung und Schiedsrichterordnung des Sächsischen
Tennisverbandes in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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7. Folgen von Zuwiderhandlungen, Haftung
- Bei
wiederholten Verstößen gegen diese Platzordnung kann durch Beschluss
des Vorstandes ein zeitweiliges Platzverbot ausgesprochen werden.
- Der
Tennisclub übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Rahmen der
Nutzung der Anlage entstehen.
- Für Schäden
an Vereinseigentum durch mutwillige Handlungen, nicht bestimmungsgemäße
Nutzung der Anlage oder Verstoß gegen die vorliegende Ordnung haften
die Verursacher. Dies gilt auch für Schäden, die infolge des Verlustes
eines Schlüssels entstehen einschl. der etwa notwendigen Auswechslung
der Schließanlage.
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