PLATZORDNUNG

1. Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt die Nutzung der Anlagen des Tennisclubs Beucha e.V. für alle Mitglieder und Gäste.  

 
 

2. Zutritt zur Tennisanlage

  1. Je Mitgliedschaft (Erwachsenen- und Familienmitgliedschaft) wird gegen Kaution in Höhe von 30,- € ein Schlüssel für das Eingangstor der Tennisanlage ausgegeben. Der Schlüssel ist gegen Verlust und Missbrauch zu schützen. Die Anfertigung einer Kopie sowie die Weitergabe des Schlüssels sind unzulässig. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Platzordnung kann nach einer Abmahnung im Wiederholungsfall der Schlüssel eingezogen werden. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Schlüssel zurückzugeben; die Kaution wird rückerstattet.
  2. Der Schlüssel darf nur von (Familien-)Mitglieder benutzt werden.
  3. Werden Gäste auf die Anlage mitgenommen, sind die Vereinsmitglieder verantwortlich für die Einhaltung der Platzordnung durch ihre Gäste sowie für die Entrichtung der Nutzungsgebühr nach Beitragsordnung.
  4. Beim Verlassen der Anlage ist auf den ordnungsgemäßen Verschluss der Eingangstür zu achten.
 

3. Spielberechtigung

  1. Alle Mitglieder des Tennisclubs, die ihren laufenden Mitgliedsverpflichtungen nachgekommen sind, sind samt den Familienangehörigen im Rahmen einer Familienmitgliedschaft berechtigt, die Spielplätze kostenlos zu benutzen.
  2. Mitgliedern, die mit ihren Verpflichtungen im Rückstand sind, kann durch Beschluss des Vorstands die Spielberechtigung zeitweilig entzogen werden.
  3. Nichtmitglieder sind berechtigt, den zugewiesenen Platz in der gebuchten Zeit zu benutzen, wenn sie im Besitz einer dafür gültigen Gästekarte sind bzw. im Vorfeld die Nutzungsgebühr entsprechend der Beitragsordnung entrichtet haben.
 

4. Platzvergabe

  1. Die Vergabe der Spielplätze und -zeiten erfolgt durch Eintragung in eine Platzbelegungsliste (siehe Anlage), aus der sich auch die Zulässigkeit der Benutzung (Sperrung/Freigabe) der Spielplätze ergibt. Die Platzbelegung erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der Eintragung in diese Liste. In der Liste als gesperrt gekennzeichnete Plätze dürfen zu den genannten Zeiten nicht bespielt werden.
  2. Über die Platzbelegungsliste werden auch die organisierten Trainingszeiten sowie zentrale Veranstaltungen des Tennisclubs wie z. B. Punktespiele vorgegeben. Diese haben stets Vorrang vor der individuellen Nutzung durch einzelne Mitglieder. Für sie sowie für die Nutzung durch beim Verein zugelassene Trainer gelten besondere Regelungen.
 

5. Spielplatzordnung

  1. Es versteht sich von selbst, dass die Anlage als Gemeinschaftseigentum des Tennisclubs pfleglich zu behandeln ist und Beschädigungen zu vermeiden sind.
  2. Die Spielplätze dürfen nur bestimmungsgemäß für das Tennisspiel benutzt werden. Sie dürfen nur mit dafür vorgesehenen sauberen Sportschuhen und entsprechender Bekleidung betreten werden.
  3. Der Kunstrasenbelag bedarf besonderer Sorgfalt. Verunreinigungen jeder Art sind zu vermeiden. Rauchen und Kaugummikauen sind auf den Spielplätzen nicht gestattet. Gläser und Glasbehälter dürfen nicht auf einen Spielplatz mitgenommen werden. Auf der gesamten Anlage ist die Ablage von Abfall untersagt.
  4. Nach Regen dürfen die Plätze erst wieder bespielt werden, wenn das Oberflächenwasser abgelaufen ist und keine Rutschgefahr mehr besteht.
  5. Nach jeder Benutzung eines Platzes haben die Spieler den Platz abzuziehen. Benutzte Geräte sind in sauberem Zustand an den dafür vorgesehenen Platz zurückzustellen.
  6. Werden Beschädigungen oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, sind diese - soweit sie nicht sofort selbst zu beheben sind - umgehend dem für Technik und Platz verantwortlichen Vorstandsmitglied (2. Stellvertreter) mitzuteilen. Technische Probleme mit der Ballmaschine sind außerdem in der entsprechenden Liste vor Ort einzutragen.
  7. Hunde dürfen nur angeleint in die Anlage mitgebracht und müssen angeleint gelassen werden.
 

6. Wettspielbetrieb

  1. Wettkämpfe/Wettspiele sind organisierte Veranstaltungen des Tennisclubs und werden durch diesen ausgerichtet.
  2. Für die Teilnahme hieran sowie ihre Organisation und Durchführung gelten die Wettspielordnung, Passordnung und Schiedsrichterordnung des Sächsischen Tennisverbandes in ihrer jeweils gültigen Fassung.Für die Teilnahme hieran sowie ihre Organisation und Durchführung gelten die Wettspielordnung, Passordnung und Schiedsrichterordnung des Sächsischen Tennisverbandes in ihrer jeweils gültigen Fassung.
 

7. Folgen von Zuwiderhandlungen, Haftung

  1. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Platzordnung kann durch Beschluss des Vorstandes ein zeitweiliges Platzverbot ausgesprochen werden.
  2. Der Tennisclub übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die im Rahmen der Nutzung der Anlage entstehen.
  3. Für Schäden an Vereinseigentum durch mutwillige Handlungen, nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Anlage oder Verstoß gegen die vorliegende Ordnung haften die Verursacher. Dies gilt auch für Schäden, die infolge des Verlustes eines Schlüssels entstehen einschl. der etwa notwendigen Auswechslung der Schließanlage.